Ablauf
Sie können telefonisch oder über mein Kontaktformular einen Termin für ein psychotherapeutisches Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) vereinbaren. Dieses dient dem gegenseitigen Kennenlernen und einer ersten diagnostischen Einschätzung der geschilderten Problematik. Sie haben Gelegenheit, Ihr Anliegen in Ruhe zu schildern und einen Eindruck von meiner Person und meiner Arbeitsweise zu gewinnen.
Erscheint eine ambulante Psychotherapie indiziert, folgen probatorische Sitzungen in denen wir mit Hilfe verschiedener Methoden Ihre Themenschwerpunkte erfassen, persönliche Therapieziele ableiten und einen fundierten Therapieplan erstellen.
Die Dauer und Frequenz der Behandlung, die wir bei Ihrer Krankenkasse beantragen, ist von der Art und Schwere Ihrer Problematik abhängig. I.d.R. finden die Therapiesitzungen zunächst 1x wöchentlich (50 Min.) statt und orientieren sich im weiteren Verlauf an Ihren persönlichen Bedürfnissen.
Kosten
Liegt eine Indikation für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung vor, übernehmen Private Krankenkassen und ggfs. zuständige Beihilfestellen in der Regel die Kosten für die geplante Psychotherapie.
Für Privatversicherte gilt: Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag erstatten private Krankenversicherungen bei Vorliegen einer Indikation für eine ambulante Psychotherapie die Kosten der Psychotherapie ganz oder teilweise. Unter Umständen ist die Kostenerstattung für eine Psychotherapie durch den Versicherungsvertrag auch ausgeschlossen. Die Dauer der möglichen Psychotherapie richtet sich entweder nach individuellem Tarif (festgelegtes Kontingent) oder beantragtem Kontingent.
Bei entsprechender Zuständigkeit übernimmt die Beihilfe üblicherweise anteilig die Kosten. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass die Kosten nicht in voller Höhe erstattet werden und ein selbst zu zahlender Anteil bestehen bleibt.
Die Höhe meines Honorars berechnet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) und der Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen* von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen (Stand 1. Juli 2024). Eine Übersicht können Sie hier herunterladen.
Im Rahmen des Erstgespräches (Psychotherapeutische Sprechstunde) kläre ich Sie ausführlich über die Behandlungskosten auf.
Wichtig: Bitte informieren Sie sich bereits vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung über Ihre Vertragsdetails und möglicherweise nötige Formulare zur Beantragung.
Ich unterstütze Sie gerne bei allen Fragen hinsichtlich Kostenübernahme und Antragstellung.
(* mit Ausnahme der Beihilfestellen Schleswig-Holsteins)
Selbstzahlende
Selbstverständlich können Sie unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus auch als Selbstzahler:in die Kosten tragen.
Die Höhe meines Honorars berechnet sich auch in diesem Fall nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen) und der Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen* von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen (Stand 1. Juli 2024). Eine Übersicht können Sie hier herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass schon das 50-minütige Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) kostenpflichtig ist und mit der Ziffer 812 analog (2x25min) mit insgesamt 134,06€ abgerechnet wird.
Im Rahmen des Erstgespräches kläre ich Sie ausführlich über die Behandlungskosten auf.
(* mit Ausnahme der Beihilfestellen Schleswig-Holsteins)